Anwaltskanzlei Ralf Becker: Tätigkeitsbereiche
Straßenverkehrsrecht: Unfall? Ralf Becker hilft sofort.
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Nach einem Unfall ist es ratsam, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu
beauftragen, insbesondere dann, wenn es sich um einen fremdverschuldeten
Verkehrsunfall handelt oder noch Unklarheiten bei der Schuldfrage
bestehen.
Hier gilt es von Anfang an Fehler bei der Schadensregulierung zu vermeiden,
die sich später vielleicht nicht mehr beheben lassen. Fehler können bereits
dann auftauchen, wenn ein Schadensgutachter eingeschaltet, eine
Reparaturwerkstatt ausgewählt oder eine Mietwagenfirma beauftragt wird.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall trägt im Regelfall der gegnerische
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer Ihre Rechtsanwaltsvergütung. Sollten Sie
über eine Rechtschutzversicherung verfügen, dann werden die Kosten Ihres
Rechtsanwalts im Regelfall von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ralf Becker vertritt Sie kompetent in allen Bereichen des
Straßenverkehrsrechts.
Sozialrecht: Oft drohen erhebliche Einschitte. weiter...
Für den Rechtssuchende hat das Sozialrecht eine hohe Bedeutung, da in vielen Angelegenheiten ein erheblicher Einschnitt in der Lebensführung des Betroffenen mit Auswirkungen auf die finanziellen Grundlagen vor. Krankheit, Behinderung, Alter, Erwerbsunfähigkeit, Unfälle, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit lösen daher eine Vielzahl von Leistungsansprüchen für betroffene Bürger aus.
In Zeiten knapper werdender Mittel und im "Gesetzesdschungel" des Sozialrechts ist es wichtig, dass ein Betroffener bei der Durchsetzung seiner sozialrechtlichen Ansprüche einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite hat.
Ralf Becker berät und vertritt Mandanten im Leistungs-, wie auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren zur Seite. Selbstverständlich vertreten ich Sie auch vor den Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet.
Scheuen Sie sich nicht Kontakt mit mir aufzunehmen. Einkommens- und vermögensschwachen Bürgern erleichtern Beratungs- und Prozesskostenhilfe die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts.
Schwerpunke meiner anwaltlichen Vertretung sind insbesondere:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Arbeitslosengeld I
- Sperrzeitenrecht
- Arbeitsförderung (SGB III)
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Rentenversicherung (SGB VI)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Rehabilitationsrecht (SGB IX)
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Pflegeversicherung (SGB XI)
- Sozialhilfe (SGB XII)
Für Arbeitgeber übernehme ich im Rahmen der Unfallversicherung die Vertretung in sämtlichen Bereichen der Einordnung im Gefahrtarif und der Beitragszahlung.
Familienrecht: Jede dritte Ehe wird geschieden. weiter...
Die Anzahl der Ehescheidungen steigt in den letzten Jahren konstant an. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute vor dem Familienrichter. Bereits vor der Ehe sollten daher wichtige Fragen geklärt werden, z.B. die Frage nach einem Ehevertrag.
Kommt es zur Scheidung, bietet Ralf Becker Ihnen mit der Online-Scheidung bundesweit eine günstige und zeitsparende Alternative.
Ralf Becker ist aufgrund der bereits bestehenden jahrelangen Erfahrungen im Familienrecht für Sie der richtige und kompetente Ansprechpartner. Sie können Sie in allen Fragen vertrauensvoll an uns wenden:
- Online-Scheidung / einvernehmliche Scheidung
- Streitige Ehescheidung, insbesondere auch mit Auslandsbezug
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Ehewohnung
- Hauratsauseinandersetzung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten, insbesondere Zugewinnausgleich
- Teilungsversteigerung
- Ehevertragsrecht
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Abstammungsverfahren
Ausländerrecht: Oft äußerst umstrittene Rechtsmaterie.
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Rechtsanwalt Ralf Becker ist seit über 15 Jahren im Ausländerrecht umfassend tätig und hat in dieser Zeit eine Vielzahl von aufenthaltsrechtlichen Mandaten abgewickelt. Hieraus hat sich eine große Erfahrung im Ausländerrecht gebildet, was jedoch nicht bedeutet, dass er sich nicht fortwährend in diesem Rechtsgebiet fort- und weiterbildet. Schwerpunkte der anwaltlichen Vertretung im Ausländerrecht sind insbesondere:
- Erteilung, Verlängerung und Verfestigung von Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug und Wiederkehroption
- Aufenthaltsbeendigung, insbesondere
- Ausweisung
- Abschiebung
- Vertretung im Visumsverfahren gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen
- Vertretung im Asylverfahren
Kassenarztrecht: Rechtssicherheit für Ihre Praxis.
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Im Bereich des Vertragsarztrechtes berät Ralf Becker den Arzt bei den Gestaltungsformen seiner vertragsärztlichen Praxis. Ich verfüge über einschlägige Erfahrungen bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen bei der Gemeinschaftspraxis, der Praxisgemeinschaft und sonstigen Kooperationsformen zwischen Ärzten.
Ralf Becker hilft bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Praxisübergabe und -fortführung.
Darüber hinaus berate ich den angestellten Arzt in der Vertragsarztpraxis über die Genehmigungsvoraussetzungen, seine Rechte und Pflichten.
Außerdem stehe ich dem Arzt mit Rat und Tat bei Zulassungsverfahren (Zulassungsbeschränkungen und Bedarfsplanung) in der vertragsärztlichen Versorgung zur Seite.
Letztlich befasse ich mich auch mit Fragen des ärztlichen Werberechts, nachdem der 107. Ärztetag 2004 viele der bisherigen Grenzen der Werbung im Berufsrecht beseitigt hat.
Mietrecht: Teile von Mietverträgen sind häufig nichtig.
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Rechtsanwalt Ralf Becker verfügt über einschlägige Erfahrungen im Bereich des Mietrechts und vertritt Sie insbesondere bei folgenden Fragen:
- Mietvertrag: Vermieter und Mieter können ihren Mietvertrag frei aushandeln. Abweichungen von zwingenden Vorschriften führen jedoch dazu, dass Teile des Vertrages nichtig sind. Sprechen Sie daher vorher mit mir.
- Mängel: Der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Kommt er dieser Hauptpflicht nicht nach kann der Mieter zum Beispiel die Miete in angemessenem Umfang mindern. Ich berate Sie kompetent und unabhängig.
- Mieterhöhung: Bei jeder Mieterhöhung muss zunächst geklärt werden, ob die Formalien eingehalten wurden (insb. Textform und Begründung, § 558a Abs. 1 BGB) und ob eine Mieterhöhung im konkreten Fall nicht ausgeschlossen ist. Ich prüfe für Sie, ob Ihre Mieterhöhung rechtens ist und berate Sie in allen weiteren Fragen.
- Betriebskosten: Nach dem Gesetz sind Betriebskosten grundsätzlich in der Miete enthalten. Im Mietvertrag kann aber vereinbart werden, dass der Mieter alle oder einen Teil der umlagefähigen Betriebskosten gesondert trägt. Nur wenn eine solche Vereinbarung im Mietvertrag besteht, kann der Vermieter die Betriebskosten zusätzlich zur Grundmiete verlangen. Bei Unstimmigkeiten mit den Betriebskosten, sollten Sie mit mir sprechen.
- Kündigung: Nur Mietverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind, können von einer Vertragspartei durch fristgerechte Kündigung beendet werden. Der Mieter kann hierbei nach § 573 c Abs. 1 BGB grundsätzlich ohne Nennung von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen; eine Kündigung durch den Vermieter ist nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich. Ich berate und vertrete Sie in allen Einzelheiten.
