Ralf Becker: Ihr Anwalt in Eriskirch

Verkehrsrecht, Aus der Rechtsprechung:

Mietwagen: Eignung von Listen (hier: Schwacke-Liste, Fraunhofer-Mietpreisspiegel) zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten

von Ralf Becker

BGH vom 12.4.2011, Az.: VI ZR 300/09
a) Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.b) Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 GbZPO § 287

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Mietwagen, Mietwagenkosten, Schwacke-Liste, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Schätzung

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