Ralf Becker: Ihr Anwalt in Eriskirch

Ledige Väter aufgepasst: Mehr Sorge mehr Recht

Das Bundesverfassungsgericht bestimmte jüngst ein Recht auf gemeinsame elterliche Sorge unverheirateter Eltern.

von Ralf Becker

Mit der Partnerschaft endet für viele ledige Väter auch die Beziehung zu einem gemeinsamen Kind. Denn bislang galt: Sind die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter das Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist nur durch eine sogenannte Sorgeerklärung möglich. Diese erfordert aber die Zustimmung der Mutter. Und genau diese verweigern viele Mütter einfach. So durften Väter zahlen, hatten aber kein Mitspracherecht. Das ändert sich nun. Das Bundesverfassungsgericht bestimmte jüngst ein Recht auf gemeinsame elterliche Sorge unverheirateter Eltern. In vielen Fällen haben Väter jetzt ein Mitspracherecht, z.B. bei

• dem Aufenthalt des Kindes,
• in schulischen Angelegenheiten
• in Fragen der Gesundheit des Kindes,
• bei der religiösen Erziehung.

Als Vater bekommen Sie Ihr Recht aber nicht automatisch. Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht beanstandet, das Sorgerecht zunächst allein der Mutter zuzusprechen. Ledige Väter müssen – um an ihr Recht zu gelangen - die Vaterschaft anerkennen und beim zuständigen Jugendamt die sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Auch weiterhin kann die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht verweigern. Neu ist aber, dass der Vater dies gerichtlich anfechten kann. Verweigert die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht, kann der Vater seinen Antrag beim Familiengericht überprüfen lassen. Dazu Rechtsanwalt Ralf Becker "Das familiengerichtliche Verfahren ist nicht ohne Fallstricke. Es sollte daher im Sorgerechtsstreit immer anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass alle Parteien dabei immer das Wohl des Kindes im Blick halten". Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kündigen Politiker bereits entsprechende Gesetzentwürfe an. Das Recht zur Sorge bleibt auch in Zukunft spannend.

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Sorgerecht, Ledige Väter

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