Braucht der Rechtssuchende die „Online Scheidung“?
Online-Scheidung oder Internet-Scheidung ist eine eher umgangssprachliche Bezeichnung für eine Scheidung, bei der die Korrespondenz zwischen dem Mandanten (Rechtssuchenden), Anwalt, Familiengericht und Versorgungsträger "online", d.h. per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Postweg erledigt werden. Persönliche Anwaltsbesuche werden dadurch weitgehend überflüssig. Am grundlegenden Rechtsverfahren und am Endergebnis (Scheidung der Ehe) ändert sich jedoch nichts.
von Ralf Becker
Wenn zwischen den Ehepartner alle Streitigkeiten wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht oder Hausratsteilung geklärt sind und Sie mit möglichst geringem Kosten- und Zeitaufwand ein Scheidungsverfahren durchführen möchten, dann können sie sich für die Online-Scheidung entscheiden. Die Online-Scheidung verspricht Schnelligkeit, Unkompliziertheit und Kostengünstigkeit. Stimmt das überhaupt? Schauen wir uns die Versprechen kurz an:
1. Schnelligkeit
Da die Dauer des Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht durch eine Online-Scheidung nicht beeinflusst werden kann, bringt sie diesbezüglich keinen Zeitgewinn. Nicht zu unterschätzen ist jedoch die Tatsache, dass man zunächst keinen Termin beim Rechtsanwalt vereinbaren muss und sich der Anwalt, der die Online-Scheidung anbietet, in vielen Fällen verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden. Dies kann in einigen Fällen schon einen Zeitvorteil bedeuten, wenn auch nicht entscheidend.
2. Unkompliziertheit
Für den Anwalt ist eine einvernehmliche Scheidung, und nur diese kann als Online-Scheidung eingereicht werden, in den meisten Fällen nicht kompliziert und geht daher „einfach von der Hand“. Einige der Rechtssuchenden empfinden jedoch immer eine gewisse scheu, eine so persönliche Angelegenheit wie eine Scheidung, relativ unpersönlich am Computer zu erledigen. Andere wiederum empfinden gerade diese Fremdheit als angenehm, muss man sich nicht persönlich einem Menschen, der einem gegenüber sitzt, offenbaren. Auf der anderen Seite ist es natürlich vorteilhafter, wenn eine Angelegenheit, wie eine Scheidung, umfangreich mit dem Anwalt besprochen werden kann. Vielfach treten in diesen Gesprächen erst Dinge zutage, die dann eine einvernehmliche Scheidung erschweren oder unmöglich machen. Wenn man sich aber mit seinem Ehepartner wirklich über die grundlegenden Dinge einig ist, dann reicht es vielfach aus, das Online-Formular auszufüllen und an den Anwalt abzusenden. Der Rechtssuchende sollte sich aber wirklich Zeit zum Ausfüllen nehmen und die auf den meisten Webseiten der Anbieter aufgeführten Erläuterungen zur Online-Scheidung genauestens durchlesen und selbstverständlich auch mit seinem Noch-Ehepartner besprechen.
3. Kostengünstigkeit
Vorab ist natürlich darauf hinzuweisen, dass eine Scheidung vor Ort bei einem Rechtsanwalt genauso günstig durchgeführt werden kann, wie bei einer Online-Scheidung. Die Frage ist nur, ist ein Rechtsanwalt, der vor Ort sitzt, auch bereit, dieses kostengünstige Modell anzubieten. Bei einer einverständlichen Ehescheidung kann bereits dadurch Kosten gespart werden, da nur ein Rechtsanwalt erforderlich ist. Dies gilt für die Online-Scheidung, als auch für die Vor-Ort-Scheidung. Darüber hinaus kann von dem Anwalt versucht werden, den Streitwert zu verringern. Eine Vielzahl von Gerichten ist der Auffassung, dass der Streitwert um bis zu 25 % verringert werden kann, da es sich bei der einverständlichen Scheidung um ein einfaches Verfahren handelt. Darüber hinaus verringern gemeinsame minderjährige Kinder nochmals den Streitwert um 250,00 EUR pro Kind.Die Frage ist nun, ob der „Vor-Ort-Anwalt“ sich für eine Verringerung des Streitwertes einsetzt, da durch die Verringerung des Streitwertes auch seine Anwaltsgebühren geringer werden. Die Online-Scheidungs-Anwälte haben meistens auf ihren Webseiten bereits einen entsprechenden Hinweis aufgenommen, so dass die Rechtssuchenden, die diesen Weg gehen, sicherlich auch darauf achten werden, dass der von Ihnen beauftragte Anwalt seinen Vorgaben auch nachkommt.
Die Online-Scheidung kann daher in geeigneten Fällen sicherlich eine gute Alternative für Rechtssuchende darstellen, die zeitlich durch die Wahrnehmung von Anwaltsterminen nicht gebunden sein wollen. Meines Erachtens ist die Online-Scheidung in einer Mehrzahl der Fälle auch eine günstigere Alternative, wenn auch hierdurch keine Unsummen gespart werden können.
Daher habe auch ich mich dazu entschlossen, meinen Mandanten die Möglichkeit einer Online Scheidung, bzw. Internet Scheidung auf meinen Webseiten zu bieten
http://scheidungsanwaltonline.de
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