Ralf Becker: Ihr Anwalt in Eriskirch

Am 01.09.2009 tritt auch das Gesetz zur Reform des Zugewinnausgleiches in Kraft

Der Zugewinnausgleich wird zum 01.09.2009 ebenfalls neu geregelt.

von Ralf Becker

Das Bundeskabinett hat am 20.8.2008 einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen beschlossen.Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen die Ehegatten das gemeinsame Vermögen auseinandersetzen. Im gesetzlichen Güterstand, in dem die Mehrzahl der Ehepaare lebt, gibt es zudem den Zugewinnausgleich. Danach erhält jeder Ehepartner die Hälfte an dem Vermögenszuwachs während der Ehezeit. "Der Zugewinnausgleich wird im Grundsatz beibehalten, weil er für einen fairen und praxistauglichen Ausgleich sorgt. Mit dem vorgelegten Reformentwurf wollen wir einige Schwachstellen beseitigen und damit noch besser sicherstellen, dass die Teilung wirklich gerecht ist", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.Die geplante Gesetzesnovelle hält an dem bewährten Grundsatz fest, wonach die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen sind. Die Berechnung bleibt auch künftig stark schematisiert, denn ein Güterstand muss einfach, klar und praktisch leicht handhabbar sein. "Wir wollen aber in Zukunft noch besser verhindern, dass ein Ehepartner zu Lasten des Anderen Vermögenswerte beiseite schafft. Außerdem muss berücksichtigt werden, wenn in der Ehe Schulden aus der vorehelichen Zeit getilgt werden. Falls ein Minus auf dem Konto verschwindet, ist das schließlich auch wirtschaftlicher Erfolg. Der rechtliche Rahmen für Ehe, Lebenspartnerschaften und Familie muss zeitgemäß sein und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen", betonte die Bundesjustizministerin.Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 20.8.2008)

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