Ralf Becker: Ihr Anwalt in Eriskirch

Online-Scheidung: Ablauf einer Online-Scheidung

1. Trennungszeit beachten

Zunächst müssen Sie bereits ca. 9 Monate getrennt leben, bevor Sie mein Scheidungsformular ausfüllen sollten.

2. Scheidungsformular ausfüllen

Dann sollten Sie mein Scheidungsformular (Antrag auf Online-Scheidung) sorgfältig und vollständig ausfüllen und an mich absenden.

3. Fertigung eines Entwurfs des Scheidungsantrages mit Vollmacht und Kostenvorschussnote

Aufgrund Ihrer Angaben im Scheidungsformular werde ich Ihnen umgehend (meist innerhalb von 48 Stunden) einen Entwurf des Scheidungsantrages fertigen und Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse übersenden. Diesen Entwurf sollten Sie sorgfältig durchlesen. Bei etwaigen Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten benachrichtigen Sie mich bitte sofort per Mail oder Telefon, damit eine schnellstmögliche Berichtigung durch mich erfolgen kann.

Sollte der Scheidungsentwurf keine Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten aufweisen, sollten Sie diesen durch Übersendung der in meiner Mail im Anhang übersandten Vollmacht bestätigen und den in der Kostenvorschussnote (1 Gerichtsgebühr und 1,3 Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ausgewiesenen Rechnungsbetrag umgehend auf mein Kanzleikonto überweisen.

4. Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht

Sofort nach Eingang des Betrages aus meiner Kostenvorschussnote auf meinem Kanzleikonto werde ich den Scheidungsantrag an das Familiengericht übersenden.

5. Übersendung des Fragebogens zum Versorgungsausgleich

Gleichzeitig mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht werde ich Ihnen den Fragebogen zum Versorgungsausgleich übersenden, den das Gericht benötigt, um die Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern einzuholen. Der nicht von mir vertretene Ehepartner erhält diesen Fragebogen vom Gericht direkt übersandt.

6. Scheidungstermin beim Familiengericht

Nach Eingang der Auskünfte der Rentenversicherungsträger, die ich Ihnen selbstverständlich übersenden werde, wird das Familiengericht den Scheidungstermin anberaumen. Der Scheidungstermin dauert nur ca. 15 - 20 Minuten. Zu diesem Termin werde ich entweder selbst erscheinen, oder einen kompetenten Kollegen vor Ort beauftragen, der diesen Termin mit Ihnen wahrnimmt. Selbstverständlich fallen hierdurch keine weiteren Kosten für Sie an.

7. Übersendung Scheidungsurteil und Anwaltsvergütungsrechnung

Nach dem Scheidungstermin wird mir das Familiengericht das Scheidungsurteil übersenden, welches ich dann an Sie dann mit meiner abschließenden Kostenrechnung an sie weiterleiten werde. Bitte überweisen Sie den dort ausgewiesenen Restbetrag in der angegebenen Frist auf mein Kanzleikonto. Nach ca. 1 ½ Monaten erhalten Sie dann noch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk des Gerichts von mir. Erst dann sind Sie rechtskräftig geschieden.

Im Falle von Bewilligung von Prozesskostenhilfe:

Haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe, da Sie die Kosten des Rechtsstreits nicht oder nur in Raten (bei Arbeitslosengeldbezug, Sozialhilfeempfängern oder sonstiger wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit) bezahlen können, brauchen Sie keinen Gerichts- und Anwaltkostenvorschuss zu entrichten. Ich werde dann den Scheidungsantrag mit einem so genannten Prozesskostenhilfeantrag verbinden. Sollte Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden, dann läuft das Verfahren wie oben beschrieben weiter ab.

Online-Scheidung mit
Rechtsanwalt Ralf Becker

Rechtsanwalt Ralf Becker führt Online-Scheidungen im gesamten Bundesgebiet durch.

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Zum Antrag auf Online-Scheidung...

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